"Der medizinische Behandlungsfehler" – 3. Deutsch-Türkisches Symposium zum Medizin- und Biorecht
UNHEILVOLLER WEG IN DEFENSIVE MEDIZIN
Namhafte Medizin- und Biorechtler werden sich bei dem Augsburger Symposium mit der Frage auseinandersetzen, ob die in den letzten Jahren vollzogene Entwicklung hin zu einer Verrechtlichung der Medizin an ihre Grenzen stößt. Manche sprechen von einer Hypotrophie des Arzthaftungsprozesses. Es lässt sich damit einerseits ein unheilvoller Weg in eine defensive Medizin befürchten.
BELASTUNGEN DES ARZT-PATIENTEN-VERHÄLTNISSES
Auf der anderen Seite haben betroffene Patienten oft Schwierigkeiten, in langjährigen Prozessen ihre Rechte durchzusetzen. Hier haben die Zivilgerichte geholfen, indem es nicht mehr auf den Behandlungsfehler als solchen ankommen soll, sondern auf eine mangelnde Aufklärung oder fehlende Dokumentation des Behandlungsverlaufs. Es bleiben aber Defizite, und dieser Ausweg der Rechtsprechung ist auch wenig befriedigend. Das Arzt-Patienten-Verhältnis leidet. Der Arzt kann sich aufgrund der Haftungsrisiken nicht ausschließlich auf die Behandlung konzentrieren. Das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird belastet. Sobald der Staatsanwalt ins Spiel kommt, hat diese unbefriedigende Dogmatik besonders prekäre Auswüchse.
Auszug aus: http://idw-online.de/pages/de/news183302
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