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Bundesärztekammer stellt Behandlungsfehler-Statistik vor

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Bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern gingen im Jahr 2007 insgesamt 10.432 Begutachtungsanträge von Patienten ein, 152 mehr als im Jahr 2006 (+1,5 %). Das geht aus der heute veröffentlichten "Statistischen Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für das Statistikjahr 2007" hervor.

Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf die Durchführung von Operationen, am zweithäufigsten nannten die Patienten die Diagnostik mit bildgebenden Verfahren. Im Jahr 2007 schlossen die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen insgesamt 7.049 Begutachtungsverfahren ab. Bei 1.717 dieser Sachentscheidungen wurde ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel festgestellt, der ursächlich für einen Gesundheitsschaden war.

Der Vorsitzende der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen, Dr. Andreas Crusius, forderte auch andere Institutionen im Gesundheitswesen auf, Daten über Behandlungsfehler zu veröffentlichen: "Wir wollen, dass unsere Daten zur Fehlerprävention genutzt werden und möchten andere ermutigen, unserem Beispiel zu folgen. Auch die Krankenhäuser sind aufgerufen, Zahlen zu Schadensfällen herauszugeben", sagte Crusius.

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen für Arzthaftungsstreitigkeiten bieten eine unabhängige Expertenbegutachtung und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen. Der Patient kann durch ein effizientes und gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In ca. 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Arzthaftungsstreitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch die Gütestellen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Gutachten der Kommissionen überwiegend bestätigt.

Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle werden durch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bewertet. Seit 2006 werden die Daten mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems (MERS) EDV-gestützt einheitlich erfasst und in einer Bundesstatistik zusammengeführt. Die Statistik gibt u.a. Aufschluss darüber, bei welchen Diagnosen und Therapiemaßnahmen Behandlungsfehler vermutet wurden und welche Fachgebiete betroffen waren. Ziel der Statistik ist es, Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, um sie für die Fortbildung und Qualitätssicherung zu nutzen.

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Statistische Erhebung der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen - Statement von Dr. Andreas Crusius zur Behandlungsfehler-Statistik PDF | 120 KB


Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Zuletzt geändert: 05.06.2008
 

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